Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Q&D Services und Handels GmbH mit ihren Mitgliedern der Studiolinien „Shape Shifters Gym“ soweit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Q&D Services und Handels GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Q&D Services und Handles GmbH betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die Q&D Services und Handels GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der Q&D Services und Handels GmbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Q&D Services und Handels GmbH gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die Q&D Services und Handels GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Q&D Services und Handels GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der Q&D Services und Handels GmbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Q&D Services und Handels GmbH gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim OnlineVertragsschluss beim ersten Studiobesuch ein Zugangsmedium, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Übergabe des Zugangsmediums begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.4.1 Das Mitglied ist verpflichtet, sein Zugangsmedium ausschließlich für sich selbst zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
1.4.2 Für den schuldhaften Verlust des Zugangsmediums wird dem Mitglied für die Neuausstellung eines Zugangsmediums ein Betrag in Höhe von 15,00 € berechnet. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Für den Aufwand der Codierung etc. fällt diese Gebühr an und wird bei Rückgabe des Transponders z. B. nach Vertragsende nicht erstattet.
2.1 Das Mitglied ist ab Beginn der Mitgliedschaft für die Dauer der Laufzeit berechtigt die Fitnessanlage wie in der aktuellen Preisliste beschrieben und mit dem von ihm gewählten Leistungsumfang zu nutzen.
2.2 Angebote/Ausstattungen der jeweiligen Clubs können vereinzelt abweichen. Angebote/Ausstattung sowie die aktuelle Preisliste der jeweiligen Clubs, können der Homepage entnommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht für jeden Standort eine Öffnungszeit von 24h gewährleistet werden kann, da dies die Zustimmung der zuständigen Behörden am jeweiligen Standort erfordert. Die genauen Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte, sowie die betreuten Zeiten, können der Homepage entnommen werden. Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) behält sich vor die Öffnungszeiten und betreuten Zeiten zu ändern.
2.3 Außerhalb der betreuten Zeiten erfolgt das Training auf eigene Verantwortung und Gefahr. Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass außerhalb der betreuten Zeiten kein Aufsichtspersonal vor Ort ist. Jegliche Haftung und Rechtswege sind ausgeschlossen.
2.4 Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass der Eingangsbereich sowie die Trainingsflächen, unter Beachtung der einschlägigen Gesetzgebung videoüberwacht sind und eine Aufzeichnung erfolgt. Die Daten werden spätestens nach 10 Tagen gelöscht, sofern kein begründeter Anlass dem entgegensteht.
2.5 Außerhalb der betreuten Zeiten kann es zu Überprüfungen kommen. Diese dienen zur Feststellung, ob eine gültige Mitgliedschaft vorliegt. Die Überprüfungen werden durch Mitarbeiter externer Sicherheitsfirmen oder Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) durchgeführt.
2.6 Nichtmitgliedern eigenmächtig Zugang zur Fitnessanlage zu gewähren ist strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Bei Zugangsgewährung für Dritte, die nicht eine aktive Mitgliedschaft besitzen, wird sofort eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 EUR fällig. Diese wird per SEPA Lastschriftmandat dem Mitglied abgebucht, das unzulässigerweise Dritten Zugang zum Studio gewährt. Weiterhin behält sich shapeshifters (Q&D Services und Handels GmbH) vor, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Zugangsmediums zu sorgen. Einen Verlust des Zugangsmediums hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Zugangsmedium gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
Für die Ausstellung des Zugangsmediums bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der Zugangsmedium bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird 15 EUR Aktivierungsgebühr für ErsatzZugangsmedium fällig. Die alte Zugangsmedium verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Zugangsmedium ihre Gültigkeit.
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Q&D Services und Handels GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Q&D Services und Handels GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Q&D Services und Handels GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Zugangsmedium / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Q&D Services und Handels GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Zugangsmedium ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass die Zugangsmedium nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der Q&D Services und Handels GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der Q&D Services und Handels GmbH gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Q&D Services und Handels GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4.1 Der Mitgliedsbeitrag, mit monatlicher Zahlung, wird jeweils zwischen dem 1. und 8. eines jeden Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen und versteht sich inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Einmalzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig. Bei Erteilung eines SEPALastschriftmandats wird die Mandatsreferenz vor der ersten Lastschrift mitgeteilt.
4.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ist es Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) berechtigt das Betreten und die Nutzung der Fitnessanlage bis zur Begleichung des vollständigen Rückstandes zu unterbinden. Weiterhin ist Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen.
4.3 Bei Rücklastschriften werden die Rücklastschriftgebühren der jeweiligen Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr des Abbuchungsunternehmens fällig.
4.4 Das Ein- und Auschecken muss mit dem Zugangstransponder erfolgen, da sonst der Zutritt zur Anlage verweigert werden kann. Der persönliche Zugangstransponder ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nur vom Mitglied selbst verwendet werden. Das Mitglied haftet gegenüber Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) für Schäden aufgrund eines Missbrauchs des persönlichen Zugangstransponders, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig zu verantworten hat. Bei Zuwiderhandlungen ist Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) berechtigt den Zugangstransponder einzuziehen. Bei Verlust des Zugangstransponders muss Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) umgehend über den Verlust informiert werden sowie für 15 € ein Ersatztransponder erworben werden. Defekte Zugangstransponder werden kostenlos ausgetauscht. Wurde der Defekt mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt, muss für 15 € ein Ersatztransponder erworben werden. Zur Legitimierung wird ein Lichtbild erstellt, das nur intern zum Schutz vor Missbrauch verwendet wird.
5.1 Eine Stilllegung ist bei Schwangerschaft oder schwerwiegender Erkrankung möglich. Diesbezügliche Anfragen bedürfen der Schriftform, sowie eines ärztlichen Attests. Rückwirkend können keine Stilllegungen berücksichtigt werden. Durch die Stilllegung verlängert sich die Laufzeit automatisch um die stillgelegte Zeit. Stilllegungen, die für den Folgemonat greifen sollen, müssen spätestens bis zum 25. des aktuellen Monats abgegeben werden.
6.1 Jede Änderung oder Ergänzung der Mitgliedschaft, die ab dem Folgemonat greifen soll, bedarf der Schriftform und ist bis zum 25. eines Monats für den Folgemonat einzureichen.
6.2 Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
6.3 Das Mitglied verpflichtet sich Adress- oder Kontoänderungen unverzüglich Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH)mitzuteilen. Bei Nichterfüllung ist Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) berechtigt, die daraus entstandenen Kosten (z.b. Bankrücklastschrift, Kosten für Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt) dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
7.1 Liegt keine fristgerechte Kündigung vor, verlängert sich die Mitgliedschaft bei
- 12-monatiger Mitgliedschaft um weitere 12 Monate
- 1-monatiger Mitgliedschaft um einen weiteren Monat
7.2 Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlung und festgelegter Laufzeit sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende von beiden Seiten kündbar. Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlung und monatlicher Kündigungsoption sind mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende des nächsten Monats kündbar.
7.3 Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
7.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
7.5 Für den fristgerechten Eingang der Kündigung gilt das Datum des Poststempels. Bei persönlicher Abgabe im Studio, bitte das Eingangsdatum vom Personal bestätigen lassen.
7.6 Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund ist Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) GbR berechtigt, den Differenzbetrag vom abgeschlossenen Beitragszeitraum zum tatsächlichen Beitrag anhand der Laufzeit einzufordern.
7.7 Vorzeitige Kündigung durch Umzug an einen neuen Wohnort ist möglich, sofern dieser weiter als 25 km von einem Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) Standort entfernt ist. Die Differenz der Monate vom abgeschlossenen Beitrag zum tatsächlichen Beitrag wird fällig. Auch hier gilt die Kündigungsfrist, wie unter 5.2 beschrieben. Ändert sich zwar der Wohnort bei gleichzeitigem Verbleib des Arbeitsorts im Umkreis von 5 km um einen Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) Standort, so ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.
8.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Q&D Services und Handels GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Q&D Services und Handels GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Q&D Services und Handels GmbH.
8.2 Um Schäden und Verletzungen vorzubeugen wird allen Mitgliedern vor dem ersten Training ausdrücklich empfohlen eine Einweisung durch einen Trainer in Anspruch zu nehmen.
8.3 Für die vom Mitglied mitgebrachten minderjährigen Kinder haftet das Mitglied selbst.
8.4 Kann Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) aufgrund höherer Gewalt die vertraglich festgelegten Leistungen nicht erbringen, entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Lastschrifteinzug des Beitrags wird während dieser Zeit eingestellt.
8.5 Das Mitglied hat das Recht die Nutzung der Anlage um die Dauer der Ausfallzeit zu verlängern. Danach wird es wieder beitragspflichtig.
8.6 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
9.1 Für die Nutzung der Anlage gilt die im Studio ausgehängte Hausordnung.
9.2 Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Hausordnung, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot zu erteilen.
9.3 Sollte Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) Zusatzleistungen verändern oder ganz aus dem Programm nehmen, berechtigt dies nicht zur außerordentlichen Kündigung.
10.1 Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH). Die Verarbeitung von gesundheitsrelevanten sowie personenbezogenen Daten, beispielsweise des Names, der Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefonnummer einer entsprechenden Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Shapeshifters (Betreiber: Q&D Services und Handels GmbH) geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sie unter www.shapeshifters-gym.de
10.2. Änderungen dieser AGB Die Q&D Services und Handels GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Q&D Services und Handels GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
10.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Q&D Services und Handels GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Q&D Services und Handels GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
10.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Preisanpassungsrecht
1.1 Preisanpassungsrecht bei veränderten Marktbedingungen oder Beschaffungskosten: Shapeshifters behält sich das Recht vor, den Mitgliedsbeitrag einmal im Kalenderjahr anzupassen, soweit dies aufgrund von erheblich veränderten Marktbedingungen oder erheblich veränderten Beschaffungskosten notwendig ist. Shapeshifters wird dem Mitglied eine solche Preisänderung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (§ 126b BGB) ankündigen und zugleich über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Erklärt der Kunde den Widerspruch gegen die Preiserhöhung, ist Shapeshifters berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen. Macht das Mitglied von der Möglichkeit des Widerspruchs nicht innerhalb der eingeräumten Frist Gebrauch, tritt die Preisänderung zu dem von Shapeshifters angekündigten Datum in Kraft.
1.2 Preisanpassungsrecht bei veränderter Umsatzsteuer: Shapeshifters ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Shapeshifters wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Im Fall einer Reduzierung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist Shapeshifters verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der vorstehenden Bestimmungen zu reduzieren.